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   OLG Oldenburg, 13.10.2020 - 2 U 87/20   

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https://dejure.org/2020,55708
OLG Oldenburg, 13.10.2020 - 2 U 87/20 (https://dejure.org/2020,55708)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.10.2020 - 2 U 87/20 (https://dejure.org/2020,55708)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2020 - 2 U 87/20 (https://dejure.org/2020,55708)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 286 Abs. 1 BGB; § ... 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB; § 288 BGB; § 640 Abs. 1 BGB; § 641 Abs. 1 S. 1 BGB; § 637 Abs. 1 BGB; § 634 Nr. 2 und Nr. 4 BGB; § 281 BGB; § 280 BGB; In dem Rechtsstreit; AA, Ort1,; Beklagte, Widerklägerin und Berufungsklägerin,; Prozessbevollmächtigte:; (...),; Geschäftszeichen: (...); gegen; BB GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer CC, Ort1,; Klägerin, Widerbeklagte und Berufungsbeklagte,; Prozessbevollmächtigte:; (...),; Geschäftszeichen: (...); hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg durch den Richter am Oberlandesgericht (...), den Richter am Oberlandesgericht (...) und den Richter am Oberlandesgericht (...) auf die mündliche Verhandlung vom 06.10.2020 für Recht erkannt
    Werklohn für erbrachte Leistungen nach Kündigung eines Vertrages über den Einbau einer Heizungsanlage; Selbstvornahmekosten einer Mängelbeseitigung; Anforderungen an eine Fristsetzung zur Nacherfüllung im Sinne des Gewährleistungsrechts

  • RA Kotz

    Gewährleistung: Mangelhafte Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Werklohn für erbrachte Leistungen nach Kündigung eines Vertrages über den Einbau einer Heizungsanlage Selbstvornahmekosten einer Mängelbeseitigung Anforderungen an eine Fristsetzung zur Nacherfüllung im Sinne des Gewährleistungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt: Kein Ersatz der Selbstvornahmekosten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt: Kein Ersatz der Selbstvornahmekosten! (IBR 2021, 410)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.02.2019 - VII ZR 63/18

    Ersatz für entstandene Schäden aufgrund eines Werkmangels mit dem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.10.2020 - 2 U 87/20
    Insoweit handelt es sich um einen Schadensersatzanspruch neben der Leistung, weil es um einen mangelbedingten Schaden geht, der durch Nacherfüllung nicht beseitigt werden könnte und das Integritätsinteresse der Beklagten betrifft (vgl. BGH NJW 2019, 1867 [BGH 07.02.2019 - VII ZR 63/18] ).

    Diese wäre grundsätzlich erforderlich gewesen, weil es sich bei dem geltend gemachten entgangenen Gewinn um einen mangelbedingten Schaden handelt, der bei ordnungsgemäßer Nacherfüllung nicht entstanden wäre, so dass die §§ 281, 280, 634 Nr. 4 BGB einschlägig sind (vgl. BGH NJW 2019, 1867 [BGH 07.02.2019 - VII ZR 63/18] ).

  • BGH, 06.10.2016 - VII ZR 185/13

    Architektenvertrag: Schadensersatzanspruch gegen Architekten bei Überschreitung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.10.2020 - 2 U 87/20
    Soweit sich zwei widersprechende Behauptungen über den Inhalt eines vereinbarten Leistungssolls gegenüberstehen, trägt der Auftraggeber unabhängig von der Abnahme die Beweislast für das Vorliegen der von ihm behaupteten Beschaffenheitsvereinbarung, wenn er aus deren Verletzung Mängelrechte geltend macht (vgl. Baumgärtel/Kessen, Handbuch der Beweislast, 3. Aufl., § 633 Rn. 6 und 10; Kniffka, BauR 2017, 1759, 1765 unter Verweis auf BGH BauR 2017, 134 ).
  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 235/15

    Bauvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme der Werkleistung nach

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.10.2020 - 2 U 87/20
    Sollte man davon ausgehen, dass allein die Kündigung des Werkvertrages nicht die Anwendung des Mängelgewährleistungsrechts ermöglicht (vgl. Raab in NK- BGB, 3. A., § 635 Rn.8; Oberhauser in Messerschmidt/Voit, 3. A., § 648 Rn.18f; a.A. die wohl überwiegende Auffassung Voit, BauR 2011, 1069, 1074 ; Joussen, BauR 2009, 319, 330 ; Halfmeier/Leupertz in PWW, 14. A., § 633 Rn.7; nicht klar Stellung beziehend Jurgeleit in Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, 5. A., 5. Teil Rn.11) und von einem Abrechnungsverhältnis nicht auszugehen wäre, weil nicht festzustellen ist, dass die Klägerin der Beklagten das Werk als fertiggestellt zur Abnahme angeboten hat (vgl. zu diesem Kriterium BGH NZBau 2017, 211 [BGH 19.01.2017 - VII ZR 235/15] Rn.45), führte dies zu keinem abweichenden Ergebnis.
  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.10.2020 - 2 U 87/20
    Das versteht sich nach der Rechtsprechungsänderung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH NZBau 2006, 569) zwar nicht mehr von selbst, gilt aber, wenn der Besteller keine Leistungen hinsichtlich der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen mehr vom Unternehmer verlangt (vgl. Kniffka in Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Auflage, Teil 4 Rn. 494).
  • OLG Saarbrücken, 15.11.2017 - 1 U 127/16

    Vertrag über den Erwerb und den Einbau einer Vollholzküche: Rechtliche

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.10.2020 - 2 U 87/20
    (1) Insoweit ist in Einzelfällen angenommen worden, die Fristsetzung zur Nacherfüllung wäre für den Besteller unzumutbar, wenn die Mängel in der Werkleistung des Unternehmers so zahlreich und gravierend gewesen sind, dass das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Klägers nicht mehr bestanden hätte (vgl. z.B. OLG Saarbrücken NJW-RR 2018, 237, 239 [OLG Saarbrücken 15.11.2017 - 1 U 127/16] ).
  • BGH, 26.03.1992 - VII ZR 180/91

    Darlegungslast bei werkvertraglicher Festpreisvereinbarung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.10.2020 - 2 U 87/20
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss der Besteller, der sich gegenüber dem Unternehmer, der für seine Werkleistung die übliche Vergütung gem. § 632 Abs. 2 BGB fordert, auf eine niedrigere Festpreisvereinbarung beruft, diese Vereinbarung nach Ort, Zeit und Höhe substantiiert darlegen (vgl. BGH NJW-RR 1992, 848 [BGH 26.03.1992 - VII ZR 180/91] ).
  • BGH, 20.01.2009 - X ZR 45/07

    Zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.10.2020 - 2 U 87/20
    Dieser Zeitraum ist maßgeblich, weil die Beklagte ausweislich der Rechnungen der HH GmbH spätestens am 14.05.2018 das Drittunternehmen mit der Mängelbeseitigung beauftragt hat und der Tatbestand der ernsthaften und endgültigen Leistungsverweigerung nur eingreifen kann, wenn feststeht, dass der Unternehmer die Leistung bereits verweigert hat, bevor die Mängelbeseitigung durch den Besteller erfolgt ist (vgl. BGH NZBau 2009, 377, 378 [BGH 20.01.2009 - X ZR 45/07] Rn.10).
  • BGH, 25.08.2016 - VII ZR 193/13

    Werklohnklage nach gekündigtem Pauschalpreisvertrag: Erforderlichkeit des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.10.2020 - 2 U 87/20
    Maßgeblich ist allerdings, dass zusätzlich eine Trennung der Mängelbeseitigungskosten und Fertigstellungskosten notwendig gewesen wäre, weil die Mängelbeseitigungskosten der Beklagten nach den Ausführungen zum Kostenerstattungs- und Vorschussanspruch nicht zustehen (vgl. BGH NZBau 2016, 690 [BGH 25.08.2016 - VII ZR 193/13] Rn.19; Kniffka in Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Auflage, 8. Teil Rn. 113).
  • BGH, 25.11.1999 - VII ZR 468/98

    Mehrkosten der Fertigstellung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.10.2020 - 2 U 87/20
    Erforderlich ist zunächst die anderweitig im Wege der Ersatzvornahme erbrachten oder zu erbringenden Leistungen, die dadurch entstandenen Kosten und die infolge der Kündigung nicht mehr an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütung sowie die Berechnung der sich daraus ergebenden Differenz vorzutragen (vgl. BGH NZBau 2000, 131 [BGH 25.11.1999 - VII ZR 468/98] ).
  • BGH, 08.07.1982 - VII ZR 301/80

    Pflicht des Auftragnehmers zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.10.2020 - 2 U 87/20
    (2) Die Unzumutbarkeit ergibt sich ferner nicht aus dem Umstand, dass der fruchtlose Ablauf einer zur Aufnahme der Mängelbeseitigungsarbeiten gesetzten Frist, die keine ausreichende Nacherfüllungsfrist darstellte, den Rückschluss rechtfertigen kann, der Unternehmer werde sich seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung entziehen (vgl. BGH BauR 1982, 496 ).
  • OLG Saarbrücken, 08.02.2023 - 2 U 137/22

    Schadensersatz wegen Mängeln umfasst auch Sachverständigenkosten!

    Zu den ersatzfähigen Kosten gehören insoweit zunächst die Sachverständigenkosten, die dadurch entstehen, dass der Besteller einen Sachverständigen mit der Feststellung und Beurteilung der aufgetretenen oder ggf. noch zu erwartenden Mängel und ihrer Auswirkungen beauftragt (MüKoBGB/Busche, 9. Aufl. 2023, BGB § 634 Rn. 60; OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 13. Oktober 2020 - 2 U 87/20).
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